Die Bürgerstiftung Nindorf

Frage nicht zuerst,

was Deine Gemeinde für Dich tut – frage auch,

was Du für Deine Gemeinde tun kannst“.

KiTa Nindorf

Unsere Bürgerstiftung basiert auf dem Grundgedanken „Bürger für Bürger“. Sie ist eine parteiunabhängige, gemeinnützige und mildtätige Stiftung von Nindorfern für Nindorfer. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen. Das Engagement der Gründer und Gründerinnen basiert auf der Überzeugung, dass gerade auf Gemeindeebene die Menschen motiviert sind, ihr Umfeld mitzugestalten und Mitverantwortung zu tragen.
 
Wir haben uns entschlossen selbst zu handeln – mit Ideen, Initiative, Erfahrung und Geld.
 
Durch unsere Bürgerstiftung sollen unabhängig von der öffentlichen Kassenlage Projekte und Vereine gefördert werden, die uns allen wichtig sind.

Der Zweck unserer Stiftung ist weit gestaffelt und umfasst folgende Ziele:

  • Jugend 
  • Senioren
  • Bildung
  • Soziales
  • Sport
  • Feuerschutz
  • Brauchtum und Heimatpflege
  • Natur und Umwelt

Die Bürgerstiftung baut kontinuierlich Kapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen, die sich der Gemeinde verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung oder Spende. 


Das Stiftungskapital soll vermehrt werden. Lediglich die Erträge und Spenden werden jährlich im Sinne der Stiftungszwecke ausgeschüttet. Auf diese Weise sichert das Stiftungsvermögen auch für die Zukunft die Erfüllung der festgelegten Zwecke.

Warum Bürgerstiftung und nicht Verein?

Die Bürgerstiftung ist auf "ewig" angelegt. Ihr Stiftungskapital macht die Stiftung unabhängig von der wirtschaftlichen Situation, von politischen Mehrheiten, der wechselnden Spendenbereitschaft der Bürger oder von Mitgliedsbeiträgen.
 

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Zustiftungen und Spenden für die Bürgerstiftung können bis zu 20% vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden. Für Unternehmer gibt es weitere großzügige Abschreibungsmöglichkeiten.

Lohnt es sich nicht auch für Sie, dazu beizutragen?
Für Nindorf und Umgebung !

Scheckübergabe für die Bürgerstiftung

Die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung
als PDF-Datei

Der Stiftungsvorstand

1. Vorsitzender: Olaf Wendlandt

2. Vorsitzende: Berit Winter

Kassenführerin: Melanie Roussell

Schriftführer: Carsten Todt

Beisitzer: Christoffer Kuhrt

KiTa Nindorf

Aufgaben des Stiftungsvorstandes:

(Ausschnitt aus der Satzung, § 10 Aufgaben des Stiftungsvorstandes)

1. Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich von mindestens zwei seiner Vorstandsmitglieder vertreten, von denen eines der Vorsitzende, bzw. stellvertretende Vorsitzende sein muss. Der Vorsitzende des Vorstandes ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 

2. Der Stiftungsvorstand hat für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen. Er führt die Geschäfte der Stiftung. Seine Aufgabe ist insbesondere:

 
a) unter Beachtung der nach § 7 Abs. 1d aufgestellten Grundsätze der Einsatz der verwendungsfähigen Mittel der Stiftung zu den satzungsmäßigen Zwecken,
b) die Aufstellung des Jahresabschlusses der Stiftung,
c) der Nachweis über die Verwendung der Stiftungsmittel,
d) Veröffentlichung der Liquidation der Stiftung in einer in der Region ansässigen Zeitung.

KiTa Nindorf

Der Stiftungsrat

1. Vorsitzender: Peter Rommel

2. Vorsitzender: Stefan Blender

Beisitzer:
Kornelia Rohwedder, Michaela Frank,
Maja Georg, Günter Iversen,
Sandra Tiedemann, Catrin Schuldt,
Stephanie Ruge

Aufgaben des Stiftungsrates:

(Ausschnitt aus der Satzung, § 7 Aufgaben des Stiftungsrates)

1. Der Beschlussfassung durch den Stiftungsrat unterliegen:

a) die Wahl und die Abberufung des Vorstandes,

b) die Feststellung des Jahresabschlusses,

c) die Entlastung des Vorstands,

d) der Beschluss über die Grundsätze zur Verwendung der Stiftungsmittel

e) die Grundsätze für die Arbeit der Stiftung

f) Prüfung des Jahresabschlusses, sowie zur Erfüllung dieser Aufgabe  jeweils die Wahl von zwei  Rechnungsprüfer aus der Mitte des Stiftungsrates.
 

2. Der Stiftungsrat berät und überwacht den Vorstand der Stiftung. Zu diesem Zweck kann er vom Vorstand jederzeit einen Bericht oder Auskünfte über die Angelegenheiten der Stiftung verlangen.

Sie möchten uns unterstützen?

Hier finden Sie die Angaben zu
unseren Spendenkonten:

Dithmarscher Volks und Raiffeisenbank eG
IBAN  DE70 2189 0022 0002 0248 29
 
Sparkasse Westholstein
IBAN DE32 2225 0020 0090 0099 78

Weitere Links:

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