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Stiftungsvorstand der Bürgerstiftung Nindorf

Folgende Personen übernehmen eine Tätigkeit im Stiftungsvorstand:

Der erste Vorstand wurde von den Stiftern bestellt und besteht aus:

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von links: /
 
1. Vorsitzender:
Olaf Wendlandt

2. Vorsitzende:
Berit Winter

Kassenführerin:
Melanie Roussell

Schriftführer:
Carsten Todt

Beisitzer:
Christoffer Kuhrt

Aufgaben des Stiftungsvorstandes:

Ausschnitt aus der Satzung, § 10 Aufgaben des Stiftungsvorstandes

1. Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich von mindestens zwei seiner Vorstandsmitglieder vertreten, von denen eines der Vorsitzende, bzw. stellvertretende Vorsitzende sein muss.  Der Vorsitzende des Vorstandes ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
 
2. Der Stiftungsvorstand hat für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen. Er führt die Geschäfte der Stiftung. Seine Aufgabe ist insbesondere:
 
a)  unter Beachtung der nach § 7 Abs. 1d aufgestellten Grundsätze der Einsatz der verwendungsfähigen Mittel der Stiftung zu den satzungsmäßigen Zwecken,
b)  die Aufstellung des Jahresabschlusses der Stiftung,
c)  der Nachweis über die Verwendung der Stiftungsmittel,
d)  Veröffentlichung der Liquidation der Stiftung in einer in der Region ansässigen Zeitung.